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Drei Angaben, sofortige Einschätzung – mit den Richtwerten Ihres Bundeslands (Stand 2026).
⚠️ Unverbindliche Ersteinschätzung nach Landesbauordnungen bzw. veröffentlichten Merkblättern (Stand 2026) – keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft gibt nur Ihr örtliches Bauamt. Bei Holzofen zusätzlich Schornsteinfeger einbinden.
Die Werte stammen aus den Landesbauordnungen bzw. veröffentlichten Merkblättern der Behörden (Stand 2026): NRW 75 m³, Niedersachsen 40 m³, Hessen 30 m³, Schleswig-Holstein 30/10 m³, Bayern 20 m² Grundfläche. Für Bundesländer ohne bestätigte Zahl zeigt der Check die übliche 30-m³-Grenze mit dem Hinweis, das Bauamt zu fragen. Hintergründe im Baugenehmigungs-Ratgeber.
Nein, der Genehmigungs-Check rechtsverbindlich ist er nicht – er ist eine Ersteinschätzung nach veröffentlichten Regeln. Verbindlich entscheidet allein Ihr örtliches Bauamt.
Der Holzofen so entscheidend ist, weil er die Sauna zur Feuerstätte macht: Dann braucht es meist die Abnahme des Schornsteinfegers – unabhängig von der Grösse.
So berechne ich den Rauminhalt: Länge × Breite × Höhe in Metern. Eine 2,4-m-Fasssauna liegt typisch bei 8–12 m³ – weit unter allen Grenzen.
Auch für Gartenhäuser gilt der Check sinngemäss: Die m³-Grenzen der Länder betreffen Nebengebäude generell – die Feuerstätten-Regel kommt bei Sauna und Ofen dazu.
Am besten mache ich im Zweifel eine formlose Bauvoranfrage beim Bauamt – sie kostet nichts und schützt vor Bussgeld oder Rückbau.
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